Imker müssen ein Bestandsbuch führen

BestandsbuchNach den ersten Nächten mit ein wenig Frost wird in absehbarer Zeit, sobald die Völker brutfrei sind, die Winterbehandlung mit Oxalsäure anstehen. Deshalb weisen wir noch einmal auf den Infobrief Juli 2014 des Landesverband Württembergischer Imker e.V. (LVWI) hin, der auf das Führen einen Bestandsbuch hinweist.

Wie alle Tierhalter müssen auch die Imker die Behandlung ihrer Tiere mit apothekenpflichtigen Behandlungsmitteln in ein Bestandsbuch eintragen.

Dazu zählen u. A.:

Zur Nach-Tracht-Sommerbehandlung:

  •  ApiLife VAR und alle anderen zugelassenen Thymolpräparate
  •  Ameisensäure 85%, soweit mit Rezept des Tierarztes über Apotheke bezogen (z.B. Restbestände aus dem Bezugsverfahren bis 2012)

Zur brutfreien Winterbehandlung:

  • Oxalsäuredihydrat 3,5% (m/V) ad us.vet. (Serumwerk Bernburg) und Oxuvar

Das Bestandsbuch-Formular kann man auf der Internetseite des LV Badischer Imker herunterladen, in elektronischer Form zum Ausfüllen am PC oder einfach zum Ausdrucken und handschriftlichen Ausfüllen.

http://www.badische-imker.de/service/formulare/bestandsbuch/index.html

 

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